Stell dein Ticket in zwei Minuten zurück in den Verkauf. Du bekommst genau deinen Kaufpreis ausgezahlt, der nächste Fan zahlt höchstens 15 % mehr – und niemand muss dir vertrauen, weil das Ticket selbst seine Echtheit beweist.
Melde dich mit der E-Mail-Adresse an, an die dein Ticket geschickt wurde. Du siehst alle Tickets in deiner Wallet und stellst mit einem Klick eins zum Weiterverkauf ein.
Ticket-WalletLogin erforderlich
Marktplatz wird geladen
Sollte hier nichts erscheinen, lade die Seite neu oder schreib uns an support@fairgate.events.
01Dein Preis ist frei wählbar – höchstens bis zu deinem eigenen Kaufpreis. Günstiger geht immer, teurer sperrt der Smart Contract.
02Solange dein Ticket im Marktplatz steht, ist dein QR-Code gesperrt. Du kannst das Angebot jederzeit zurückziehen, dann gilt dein Ticket wieder.
03Beim Verkauf läuft die Auszahlung in derselben Sekunde: Du bekommst deinen Preis, der Club 10 %, FairGate 5 % – aufgeschlagen beim Käufer.
FG-RESALE-01Was du bekommst
Du bestimmst den Preis – bis zu dem, was du bezahlt hast.
Kein Verlust, kein Verhandeln, kein Betrugsrisiko.
Du legst den Preis fest – maximal so viel, wie du selbst bezahlt hast, gerne auch weniger. Auf diesen Betrag berechnet unser System automatisch 15 % Zweitmarktgebühr, die der Käufer zusätzlich zahlt: 10 % gehen an den Club, 5 % an FairGate. Von deinem Preis wird nichts abgezogen.
A
Geld und Ticket wechseln gleichzeitig
Sobald jemand kauft, geht das Ticket automatisch auf den neuen Fan über und der Betrag wird dir ausgezahlt. Keine Vorkasse, keine Rücklastschrift, kein Warten auf eine Überweisung von einem Fremden.
B
Dein altes Ticket wird ungültig
Der Smart Contract entzieht deinem Link die Gültigkeit, sobald das Ticket verkauft ist. Du kannst es nicht versehentlich zweimal weitergeben – und niemand kann dir vorwerfen, du hättest es getan.
C
Der Käufer muss dir nicht vertrauen
Weil die Echtheit am Ticket selbst hängt, braucht niemand Screenshots, Vorkasse oder Schönwetter-Versprechen in einer Facebook-Gruppe. Genau deshalb findest du hier schneller einen Abnehmer.
FG-RESALE-02In drei Schritten
So stellst du dein Ticket ein.
Du brauchst nur die E-Mail-Adresse, mit der du gekauft hast. Dein Ticket liegt bereits in der Wallet, die beim Kauf daran gekoppelt wurde – der Login öffnet sie dir.
01
Mit deiner E-Mail-Adresse einloggen
Melde dich auf fairgate.events mit der Adresse an, an die dein Ticket geschickt wurde. Dort liegen alle Tickets, die auf dich laufen – inklusive der bereits besuchten Events.
02
Ticket zum Verkauf anbieten
Wähle das Ticket aus und stelle es zurück in den Verkauf. Einen Preis musst du nicht festlegen: Er steht fest auf deinem Kaufpreis. Solange niemand kauft, bleibt das Ticket deins und du kannst es jederzeit wieder zurücknehmen.
03
Verkauft, Geld unterwegs
Sobald ein Fan zugreift, geht das Ticket automatisch auf ihn über, dein Link wird ungültig und dein Kaufpreis wird auf das Konto ausgezahlt, mit dem du bezahlt hast. Du bekommst eine Bestätigung per Mail.
Was dabei nicht passiert
Du verhandelst mit FremdenKein Kontakt nötig
Kein Chat, keine Telefonnummer, keine Adresse. Der Smart Contract regelt den Übergang – du erfährst nur, dass verkauft wurde.
Du gehst ins RisikoErst Geld, dann Ticket
Beides wechselt im selben Moment. Es gibt keinen Zustand, in dem dein Ticket weg und das Geld nicht da ist.
Du zahlst eine VerkaufsgebührFür dich kostenlos
Die 15 % trägt der Käufer: 10 % gehen an den Club, 5 % an FairGate. Von deinem Kaufpreis wird nichts abgezogen.
Du bist gebunden, sobald du einstellstJederzeit zurücknehmbar
Solange niemand gekauft hat, holst du das Ticket mit einem Klick zurück und gehst doch selbst hin.
FG-RESALE-FAQSupport-Center
Fragen zum Weiterverkauf
Auszahlung, Fristen, ausverkaufte Shows und der Fall, dass niemand kauft – was Verkäufer am häufigsten wissen wollen.
Einstellen, Auszahlung und Rücknahme
Ja – bis zu einer Grenze: maximal dein eigener Kaufpreis. Weniger kannst du jederzeit verlangen, mehr lässt das System technisch nicht zu, damit kein Schwarzmarkt entsteht.
Den Preis, den du einstellst, bekommst du vollständig ausgezahlt. Der Käufer zahlt obendrauf 15 % Zweitmarktgebühr: 10 % gehen an den Club, 5 % an FairGate. Von deiner Auszahlung wird nichts abgezogen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ticketkäufer (B2C-AGB)
Gilt für den Kauf von NFT-Tickets über die Plattform FairGate durch private Fans und Kunden.
§ 1Geltungsbereich
FairGate agiert als rein technischer Vermittler von NFT-Tickets und stellt die Plattform zur Verfügung.
Der Vertrag über die Veranstaltung kommt direkt zwischen dem Kunden (Fan) und dem jeweiligen gewerblichen Veranstalter zustande, nicht mit FairGate.
§ 2Vertragsschluss
Nach erfolgreichem Kauf wird das Ticket automatisch als fälschungssicheres NFT via Smart Contract generiert und der Wallet des Käufers zugeordnet.
§ 3Zahlungen
Die angezeigten Endpreise beinhalten alle Gebühren und gesetzlichen Steuern.
Jede Bestellung ist nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der Tickets.
§ 4Widerruf
Aufgrund gesetzlicher Regelungen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB) für termingebundene Freizeitdienstleistungen ist ein Widerrufsrecht beim Kauf von Eintrittskarten ausgeschlossen.
§ 5Einlass
Der Einlass erfolgt über einen dynamischen, fälschungssicheren QR-Code auf dem Smartphone des Käufers.
Nach erfolgreichem Scannen am Einlass wird das NFT-Ticket automatisch entwertet und ist nicht erneut nutzbar.
§ 6Zweitmarkt
Ein Weiterverkauf ist ausschließlich über die Plattform möglich. Der Smart Contract zahlt dem verkaufenden Fan dabei höchstens den Betrag aus, den dieser selbst für das Ticket bezahlt hat – ein Gewinn aus dem Weiterverkauf ist technisch ausgeschlossen.
Der neue Käufer zahlt zusätzlich eine Zweitmarktgebühr von 15 % auf diesen Betrag, wovon 10 % an den Veranstalter und 5 % an FairGate fließen.
§ 7Haftung des Veranstalters
Bei Ausfall, Absage oder Verlegung einer Veranstaltung haftet ausschließlich der jeweilige Veranstalter für die Durchführung des Events, nicht die Plattform FairGate.
§ 8Haftung von FairGate
FairGate haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung der Blockchain-Infrastruktur, Netzwerk-Ausfällen oder externen Zahlungsdienstleistern entstehen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
§ 9Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.